Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich, ja. Denn in schwierigen Situationen, bei der Besprechung von Befunden oder dem Therapieplan sind Patientinnen und Patienten naturgemäß aufgeregt und können Unterstützung gut gebrauchen. Einzige Einschränkung: Wer an einer Infektionskrankheit leidet oder schwer erkältet ist, sollte nicht in die Praxis kommen. Die Ansteckungsgefahr für unsere Patientinnen und Patienten ist zu groß. Und noch etwas: Wenn Sie weitergehende Unterstützung benötigen, können wir Ihnen beispielsweise psychoonkologische Beratung anbieten.

Sie lernen uns als Behandler und wir lernen Sie als Patientin oder Patient kennen. Dafür nehmen wir uns etwa eine Stunde Zeit. Es geht darum, Vertrauen aufzubauen und einen ersten Ausblick auf den Ablauf der Behandlung zu geben. Ganz konkret bitten wir Sie, vorab schon den sogenannten Anamnesebogen auszufüllen, damit wir über Ihre Krankengeschichte gut informiert sind. Wir untersuchen Sie körperlich und besprechen mit Ihnen auch Vorbefunde oder Arztbriefe, die Sie mitgebracht haben. Und schließlich geht es auch um Fragen, die Sie an uns stellen möchten: Damit Sie in der Aufregung der ersten Sitzung möglichst nichts vergessen, bereiten Sie am besten vorab eine Fragenliste vor und bringen Sie zum Termin mit.

Prinzipiell ist das möglich, wird aber in jedem Einzelfall zu entscheiden sein. Ob Sie Ihre Berufstätigkeit zumindest zeitweise weiter ausführen können, hängt in erster Linie von Ihrer aktuellen Belastbarkeit ab. Und die wiederum hat damit zu tun, welche konkrete Behandlung Sie gerade absolvieren und natürlich auch von Ihrem aktuellen Arbeitsplatz. Ein Bürojob ist sicher eher möglich als anstrengende körperliche Arbeit. Wenn Sie das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber als vertrauensvoll empfinden, ist es in aller Regel sinnvoll, den Chef oder die Chefin ins Vertrauen zu ziehen. So lassen sich Ihre Aufgaben im Betrieb möglicherweise auf Ihre Leistungsfähigkeit anpassen. Wichtig auch: Niemand kann Sie zur Wiederaufnahme Ihrer Arbeit während der Behandlung zwingen. Entscheidend ist, was Sie wollen. Weitere Infos erhalten Sie in Krebsberatungsstellen oder auch im Internet unter www.krebsinformationsdienst.de.

Ja, das dürfen Sie, allerdings nur im angemessenen Rahmen. Grundsätzlich gilt: Krebs lähmt, Bewegung wirkt belebend. Gemeint ist allerdings nicht ein Dauerlauf pro Woche oder das Erklimmen eines Berggipfels einmal im Monat. Es geht nicht um sporadische Höchstleistungen, sondern um regelmäßige körperliche Aktivität, die Ihre Ausdauer fördert. Beginnen Sie beispielsweise mit einem täglichen Spaziergang von 20 bis 30 Minuten. Wenn Sie damit gut zurechtkommen, haben Sie vielleicht Lust auf andere Ausdauer-Klassiker wie Nordic Walking, Radfahren, Schwimmen oder Stretching. Wichtig: Beachten Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Wer sich überanstrengt, wird nicht stärker, sondern schwächer. Ihr Puls sollte während der Belastung nicht mehr als 120-mal pro Minute Schlagen. Und natürlich gibt es auch Situationen, in denen Sport tabu ist: Fieber oder Infektionen oder eine herzbelastende Chemo- oder Antikörpertherapie vertragen sich nicht mit Sport, auch nicht mit Ausdauerbelastung.

Die sozialen Sicherungssysteme garantieren in der Regel auch Ihre wirtschaftliche Absicherung bis zur Genesung, bis zur (teilweisen) Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit oder bis zum möglicherweise sinnvollen Bezug einer (vorgezogenen) Altersrente. Auch Rehabilitationsleistungen im Anschluss an die Akutbehandlung oder eine vorübergehende Unterstützung in der Haushaltsführung werden finanziert. All das gilt für Patientinnen, die vor ihrer Erkrankung gesetzlich krankenversichert waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Auch Beamte sind nach den in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Regeln zum Beihilferecht entsprechend abgesichert. Die Ansprüche Privatversicherter richten sich im Detail nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. – Sozialrechtliche Beratung erhalten Sie in Ihrer Kommune, bei freien Wohlfahrtsverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Caritasverband oder der Diakonie Deutschland, darüber hinaus natürlich in allen Krebsberatungsstellen sowie bei den großen Sozialverbänden VdK (https://vdk.de) und SoVD (https://sovd.de).

Man geht heute davon aus, dass bis zu 10 Prozent aller Krebserkrankungen erblich bedingt sind. Das bedeutet konkret: Man hat von Vater oder Mutter veränderte Gene geerbt, die das eigene Krebsrisiko erhöhen. Unter anderem bei Brust- und Darmkrebserkrankungen sind mittlerweile Genveränderungen bekannt, die im Laufe des Lebens zum Ausbruch der Krebserkrankung führen können (aber nicht müssen). Wenn sich in einer Familie von Generation zu Generation bestimmt Krebserkrankungen häufen, kann das auf ein erbliches Risiko hinweisen. Besteht ein solcher Verdacht, werden Betroffene in Zentren überwiesen, die sich auf familiär gehäuft auftretende Tumorerkrankungen spezialisiert haben. In unserer Region finden sich entsprechende Zentren beispielsweise in Bonn, Köln und Düsseldorf (https://www.konsortium-familiaerer-brustkrebs.de/; https://www.hnpcc.de/).

Ja, einmal pro Quartal vom Hausarzt.